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Impressum

Herausgeber:
Jürgen Hofmann
Trillerplatz 1
08066 Zwickau

USt.-IdNr.: DE284138849
 
Telefon +49-375-475572 und -475632
Telefax +49-375-475801
E-Mail ParkEckersbach@t-online.de

Stand der Information:
26. Januar 2013

Webdesign:
introx Marketingkommunikation eKfm., Zwickau, 2005

AGB Restaurant "PARK ECKERSBACH"

AGB HOTEL "PARK ECKERSBACH"

Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem HOTEL "PARK ECKERSBACH" und Personen/Firmen die Buchungen vornehmen. Für Buchung und Abwicklung der genannten Angebote gelten die nachfolgenden Bedingungen.

1. Leistung und Preise:

1.1. Die angegebenen Preise sind verbindliche Endpreise pro Zimmer und enthalten die Kosten für das Frühstücksbüfett. Sie schließen, soweit in der Preistabelle nicht anders angegeben, im Regelfall Nebenkosten mit ein. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Endpreisen enthalten.

1.2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt verändern, werden nur bei ausdrücklicher Bestätigung, die in jedem Fall der Schriftform bedarf, verbindlich.

2. Buchungsanmeldung/Reservierungsbestätigung/Zahlung

2.1. Die Buchungsanmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit dem Beherbergungsbetrieb. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Die Buchungsanmeldung hat entsprechend des Sächsischen Meldegesetzes die genauen Angaben zur Person/Firma zu enthalten und sind auf Verlangen durch Vorlage des Passes/Ausweises zu bestätigen. Dabei werden durch uns die gesetzlichen Datenschutzregelungen eingehalten. Mit Erhalt der Reservierungsbestätigung kommt ein für beide Vertragspartner bindender Beherbergungsvertrag zustande.

2.2. Mit Erhalt der Reservierungsbestätigung kann eine Anzahlung von 10% des Gesamtpreises, mindestens jedoch von 25,00 EURO pro Person fällig werden. Die Restzahlung ist gegen Aushändigung der Rechnung direkt bei Abreise in Bargeld oder mit im Haus für den Bargeldlosen Verkehr zugelassener Kreditkarte zu bezahlen.

Rechnungslegung per Postzustellung wird nur nach schriftlich erfolgter Kostenübernahmebestätigung vorgenommen und mit 1,60 EURO Rechnungsgebühren belegt. Andere Zahlungsmodalitäten bedürfen der gegenseitigen Abrede, in Schriftform festgehalten.

2.3. Die Reservierung wird bis 18:00 Uhr Ortszeit aufrechterhalten. Ein Anspruch auf Unterbringung besteht danach nicht mehr. Kann die Anreise erst nach 18:00 Uhr Ortszeit erfolgen, so muss der Buchende/Gast unser Haus direkt über die voraussichtliche Anreise informieren. In diesem Fall kann die Aufrechterhaltung der Reservierung von der Angabe einer Kreditkartennummer als Anreisegarantie abhängig gemacht werden. Gegebenenfalls wird dann der Schlüssel in dem im Eingangsbereich befindlichen Schlüsselsafe hinterlegt. Aus diesem kann der Schlüssel an Werktagen bei Anreise nach 21:00 Uhr und sonntags nach 14:00 Uhr entnommen werden. Für die Öffnung desselben vergeben wir einen speziellen Nummern-Code.

2.4. Gebuchte Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11:00 Uhr geräumt werden.

3. Rücktritt/Stornierung

Buchungen sind verbindlich. Sofern Sie von der verbindlichen Buchung zurücktreten oder gebuchte Gesamtleistungen nicht in Anspruch nehmen, so hat der Beherbergungsbetrieb einen Rechtsanspruch auf die volle Vergütung, abzüglich der Aufwendungen, die ihm infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistungen erspart bleiben. Die Erklärung zum Buchungsrücktritt muss schriftlich an uns erfolgen.

Für Buchungen von Beherbergungsleistungen, die in unserem Haus vorgenommen werden, gelten grundsätzlich für den Gast folgende Stornierungsgebühren lt. Nr. 4 der Empfehlungen des DEHOGA zur Stornierung von Beherbergungsleistungen:

  • 80% des Übernachtungspreises bei Übernachtung oder Übernachtung/Frühstück als gebuchte Leistung.
  • 60% des Übernachtungspreises bei Halb- oder Vollpension als gebuchte Leistung.

Die Stornierungsgebühren sind grundsätzlich vom Gast zu leisten, sofern dem nicht im Einzelfall die geltende Rechtsprechung entgegensteht, d.h. eine Weitervermittlung der stornierten Zimmer ohne weitere oder gesonderte finanzielle und/oder personelle Aufwendungen für den Beherbergungsbetrieb möglich geworden ist.

4. Haftung

Eine Haftung kann nur für etwaige Buchungsfehler, die durch unser Haus verursacht wurden, übernommen werden. Für Streitigkeiten gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Zwickau. Gegenüber Firmen oder Personen, die keine allgemeinen deutschen Gerichtsstand haben, wird als Gerichtsstand Zwickau vereinbart. Andernfalls gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

5. Verschiedenes

Alle Angaben zu Preisen und Ausstattungsmerkmalen basieren auf den Stand bei Redaktionsschluss. Die genannten Preise sind die bei Redaktionsschluss gültigen Preise.

6.Datenschutz

Für eine Buchung sind folgende persönliche Daten erforderlich: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Zahlungsinformationen, Namen der mitreisenden Gäste und Buchungspräferenzen.

Diese Daten werden nur zum Zwecke der Buchung (Vertragsabwicklung) von uns erhoben, Grundsätzlich findet keine Weitergabe Ihrer Daten statt .

 

AGB Restaurant "PARK ECKERSBACH"

(Allgemeine Geschäftsbedingungen ab 2006)

 

Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Restaurant "PARK ECKERSBACH" und Personen/Firmen die Buchungen/Reservierungen vornehmen. Für Buchung und Abwicklung der Bankettvereinbarungen gelten die nachfolgenden Bedingungen.

 

1. Allgemeine Bedingungen

1.1.Der Veranstalter sollte ohne vorherige Absprache mit dem Haus keine eigene oder zusätzliche Dekoration im oder am Gebäude anbringen, da ihm dies verweigert werden kann.

1.2.Ohne vorherige Absprache mit dem Haus, kann die Beschallung durch mitgebrachte Tonträger oder Tonwiedergabegeräte sowie Bildwerfer oder ähnliches, unterbunden werden. Liegt das Einverständnis des Hauses vor, so ist vom Veranstalter die GEMA-Erlaubnis einzuholen und dem Haus vor Veranstaltungsbeginn darin Einsichtnahme zu gewähren. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Veranstalter in vollem Umfang. Vom Veranstalter engagierte Musiker oder Alleinunterhalter unterliegen den gleichen Gesetzmäßigkeiten.

1.3.Wir bitten, auch im Interesse anderer Gäste unseres Hauses, um die Beaufsichtigung an der Veranstaltung teilnehmender Kinder.

 

2. Schadenshaftung

Der Veranstalter verpflichtet sich für alle, durch seine Veranstaltung oder deren Teilnehmer entstandenen Schäden jeglicher Art, sofort kostenpflichtig aufzukommen.

Für Garderobe, Fotoapparate oder ähnliche Gerätschaften wird vom Haus keine Haftung übernommen.

Das Jugendschutzgesetz ist in vollem Umfang vom Veranstalter eigenverantwortlich einzuhalten.

 

3. Rechnungslegung/Bezahlung

Die Veranstaltungsrechnung ist vom Veranstalter im Anschluss an die Veranstaltung, jedoch bis spätestens 48 Stunden nach Veranstaltungsschluss ohne Abzug, in der vorher abgesprochenen Form (Bar- oder durch Kartenzahlung) zu bezahlen.

 

4. Rücktritt/Änderungen zu den Räumlichkeiten und Tischreservierungen

4.1.Ergeben sich Veränderungen zur Vereinbarung, so sind diese bis spätestens 2 Tage vor Inanspruchnahme dem Haus anzuzeigen.

Bei dem Haus nicht fristgemäß angezeigtem Rücktritt vom Vertrag oder dazu gewünschter Änderungen, werden bestellte und nicht abgenommene verderbliche Waren in Rechnung gestellt. Sie stehen dem Veranstalter am Veranstaltungstag zur Verfügung, dabei hat er bei Zeitungleichheit keinerlei Recht auf Qualitätsansprüche.

 

4.2.Aufgrund höherer Gewalt, kann das Haus ohne weitere Verpflichtungen aus der Vereinbarung entbunden werden oder die Veranstaltung abbrechen. Dies gilt auch bei ungebührlichen, dem Hauscharakter nicht entsprechendem Benehmen oder bei Belästigung anderer nicht zum Veranstalter gehörenden Personen.

 

4.3.Eine durch den Veranstalter gewünschte Änderung der vertraglich festgelegten Personenzahl kann bei kurzfristigem Bedarf des Hauses Auswirkungen auf die Bereitstellung abgesprochener Räumlichkeiten, Tafelformen oder Tischreservierungen haben. Im Interesse maximaler Auslastung des Hauses, besteht kein Reservierungsanspruch auf bestimmte Tische im Restaurant oder auf bestimmte Räumlichkeiten. Durch das Haus müssen dem Veranstalter diesbezügliche Änderungen vorher nicht zwingend angezeigt werden.

 

5. Haftung

Eine Haftung kann nur für etwaige Fehler, die durch unser Haus verursacht wurden, übernommen werden. Für Streitigkeiten gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Zwickau. Gegenüber Firmen oder Personen, die keinen allgemeinen deutschen Gerichtsstand haben, wird als Gerichtsstand Zwickau vereinbart. Andernfalls gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

 

6. Verschiedenes

Wir bitten Sie, um Verständnis für die zur Bankettvereinbarung gehörenden Bedingungen dieser Seite und stehen Ihnen für weitere Fragen dazu oder auch im Allgemeinen gern zur Verfügung.

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